In Deutschland benötigt jeder Bauherr, der auf seinem Grund und Boden ein Gebäude errichten möchte, eine Baugenehmigung. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht sein Grundstück so zu bebauen oder zu nutzen wie er es für richtig hält. Hier handelt es um die so genannte Baufreiheit, die im Grundgesetz geregelt ist. Allerdings besteht von Seiten des Gesetzgebers ein präventives Verbot der Bebauung oder Nutzungsänderung. Dieses Verbot gilt so lange, wie die Bauaufsichtsbehörde diese Bebauung oder Änderung ausdrücklich gestattet hat.Deshalb muss jedes Bauvorhaben durch die zuständige genehmigt werden. Der Eigentümer hat aber gleichzeitig einen Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung, sofern keine Vorschriften oder Rechte von Dritten diesem Vorhaben entgegenstehen. Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen geben, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und welche auch ohne Genehmigung durch geführt werden können. Eine vollständiger Bauantrag, der in der Regel von einem Architekten erstellt wird enthält in der Regel die folgenden Dokumente
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibungen
- Energiebilanz