Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet. Für jedes Grundstück sind hier die Eigentümer und alle damit verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen. Geführt und verwaltet werden diese Register vom sog. Grundbuchamt, welches in der Regel beim Amtsgericht angesiedelt ist. Sie als Eigentümer den Sie betreffenden Teil des Grundbuches ohne Probleme einsehen. Dazu können Sie beim zuständigen Grundbuchamt einen so genannten Grundbuchausdruck anfordern.
Jeder Eintrag im Grundbuch, welcher einem Grundstück entspricht, ist grundsätzlich in fünf Bereiche gegliedert
Deckblatt
Hier befindet sich der Name des zuständigen Amtsgerichts, der jeweilige Grundbuchbezirks und die Nummer des Grundblattes
Bestandsverzeichnis
Dies ist eine Liste aller, Grundstücke mit vermessungstechnische Angaben wie Gemarkung, Flur und Flurstück auf dem sich das Grundstück befindet.
Erste Abteilung
Hier wird aufgezeichnet, welche Personen oder Unternehmen Eigentümer des Grundstückes waren oder aktuell sind. Außerdem ist ersichtlich wann und wie der Eigentümerwechsel stattgefunden hat
Zweite Abteilung
Hier finden sich alle sog. Lasten, die mit dem Eigentum an diesem Grundstück einher gehen. So können sich hier bestimmte Wohnrechte, wie auch z.B das Recht auf Nießbrauch festgeschrieben sein. Außerdem finden sich hier z.B. Wegerechte für die Stadtwerke oder für einen Energieversorger. Wenn sich das Grundstück unter einer Insolvenzverwaltung befindet oder Gegenstand einer Zwangsversteigerung ist, ist dies in einem entsprechenden Eintrag vermerkt.
Dritte Abteilung
In der dritten Abteilung sind alle Grundschulden und Hypotheken aufgelistet, die das Grundstück aktuell belasten oder belastet haben. Hier ist neben der Summe auch ersichtlich welche Bank die Hypothek auf das Grundstück gewährt hat und wie lange diese Vereinbarung noch läuft.