Das Hausgeld oder auch Wohngeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die an die Hausverwaltung gezahlt wird. Die Verwaltung zieht diese Zahlung in Vertretung der Eigentümergemeinschaft ein und verwaltet das Geld. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Wirtschaftsplan festgelegt. Durch den Beschluss des Wirtschaftsplans durch die Eigentümerversammlung wird damit automatisch auch die Höhe des zu zahlenden Hausgeld festgelegt. Das eingenommen Geld wird benötigt, um die laufenden Verpflichtungen der Eigentümergemeinschaft zu erfüllen. Dies sind die Betriebskosten und die Kosten, die durch die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums entstehen. Obwohl die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage kein Teil dieser Kosten sind, sind diese in der Regel ein Teil der monatlichen Zahlung an die Hausverwaltung.
Durch die Jahresabrechnung werden die Annahmen des Wirtschaftsplans überprüft. Unter anderem werden hier dann auch die entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser auf alle Eigentümer verteilt. Dazu werden verschiedene Verteilungsschlüssel angewendet.
häufige Schlüssel sind:
- Anzahl der Wohnungen
- Flächenverhältnisse
- Miteigentumsanteile (die Auflistung befindet sich in der Teilungserklärung)
Durch die Gegenüberstellung der Annahmen im Wirtschaftsplan und den tatsächlichen Kosten ergibt sich dann am Ende der Abrechnung die Nachzahlung, die jeder Eigentümer zu leisten hat bzw. die Rückzahlung, die jedem Eigentümer zusteht.