Wenn Sie im Begriff sind eine Wohnung zu verkaufen oder kaufen werden Sie mit diesem Begriff bestimmt schon einmal in Berührung gekommen sein. Doch was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Wort und welche Bedeutung hat diese Rücklage bei dem Verkauf einer Immobilie? In diesem Artikel erfahren Sie alles notwendige zum Thema Instandhaltungsrücklage.
Einfach gesagt handelt es sich bei der Instandhaltungsrücklage um eine angesparte Summe Geld, die meist durch die Hausverwaltung auf einem extra dafür eingereichten Konto vorgehalten wird. Dieses Geld ist ausschließlich dafür bestimmt zukünftige notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft durchzuführen. So wird in der Regel z.B. die Sanierung des Dachs oder Fassade eines Mietshauses mit dieser Instandhaltungsrücklage finanziert.
Die Ansammlung einer angemessenen Geldsumme gehört rein gesetzlich zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Somit kann jeder Wohnungseigentümer diese Einrichtung einer entsprechenden Rücklage von der Verwaltung verlangen, sofern diese nicht bereits eingerichtet wurde. Wie viel jeder Eigentümer in diese Rücklage ein zu bezahlen muss, wird in der Regel von der Verwaltung im Wirtschaftsplan vorgeschlagen und durch die Genehmigung des Wirtschaftsplans durch die Eigentümergemeinschaft festlegt. Häufig orientiert sich die Höhe des Betrages, den jeder Eigentümer zahlen muss, an einem festlegten Verteilungsschlüssel. Diese konkrete Regelung ist oft ein Abschnitt der Teilungserklärung, genauer der sog. Gemeinschaftsordnung. Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche, so dass ein Eigentümer mit verhältnismäßig mehr Wohnfläche auch mehr Geld in die Instandhaltungsrücklage einzahlen muss. Diese meist monatliche Einzahlung ist aus organisatorischen Gründen oft ein Teil des sog. Hausgeldes, dass den Beitrag zu den laufenden Betriebskosten und den monatlichen Beitrag in die Instandhaltungsrücklage beinhaltet. Rein rechtliche handelt es sich hier allerdings um zwei von einander getrennte Zahlungen, diese jeweils auch anderen Zwecken dienen.
Für welche Maßnahmen das Geld konkret verwendet werden soll, entscheidet die Eigentümergemeinschaft. In der Praxis sind diese notwendigen Diskussionen und die abschließende Abstimmung bei Bedarf ein Tagesordnungspunkt der Eigentümerversammlung.
Wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten, achten Sie insbesondere auch auf die aktuelle Höhe und gegebenenfalls auf die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. So ist es für Sie als Käufer einer Wohnung von Vorteil, wenn bereits eine größere Summe durch die Eigentümergemeinschaft angespart wurde. So können Sie sicher sein, dass in der Zukunft notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Hausfassade, bereits zum Teil oder auch vollständig finanziert sind. Sollte die aktuelle Höhe der Rücklage gering ausfallen, so müssen Sie als neuer Eigentümer im Fall einer notwendigen Sanierung des Gemeinschaftseigentums mit zusätzlichen Kosten rechnen, da diese Maßnahmen dann über eine Sonderumlage durch die Eigentümergemeinschaft finanziert werden muss.
Für Sie als Verkäufer kann die aktuelle Höhe dieser Rücklage unter Umständen auch ein Vorteil sein. So ist eine gut gefüllte Instandhaltungsrücklage immer auch ein gutes Argument bei einer Preisverhandlung. Den notwendigen Nachweis über die aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage können Sie meist problemlos über ihre Hausverwaltung anfordern. Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragt haben, wird sich dieser um alle notwendigen Unterlagen bemühen und ihnen als Eigentümer selbstverständlich auch gerne zur Verfügung stellen.