Der Mietspiegel bietet sowohl Mietern als Vermietern eine Übersicht zur so genannten ortsüblichen Vergleichsmiete. Die in diesem Dokument dargestellten Mieten beziehen sich jeweils nur auf den frei finanzierten Wohnungsbau. Ausgenommen davon sind z.B. Wohnung, die im Rahmen des staatlichen sozialen Wohnungsbau entstanden sind. Der Mietspiegel wird von der jeweiligen Stadtverwaltung meist in Kooperation mit Interessensgruppen wie Mieter – und Vermieterverbänden erstellt. Der so entstandene Bericht bezieht sich dann räumlich auf die jeweilige Stadt.
Die Daten werden in erster Linie von Vermietern genutzt um eine realistische Miete für ihre zu vermietende Immobilie zu ermitteln. Darüberhinaus können die aus dem Bericht resultierenden ortsüblichen Vergleichsmieten bei einer Immobilienbewertung mit dem Ertragswertverfahren als Grundlage zur Berechnung des Jahresrohertrags genutzt werden.
Da es keine Verpflichtung diesen Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen, gibt es nicht in jeder Stadt oder Gemeinde diese kompakten Informationen zum Wohnungsmarkt. In der folgenden Tabelle finden Sie die jeweils aktuellen Mietpreisspiegel der größten deutschen Städte. Einige Verwaltungen veröffentlichen den Bericht online. Bei anderen besteht nur die Möglichkeit den Mietpreisspiegel kostenpflichtig, als Broschüre zu bestellen.