Das beim Kauf einer Immobilie neben dem eigentlichen Kaufpreis, der im Kaufvertrag festgelegt wird, noch weitere Kosten anfallen, mag einen noch unerfahren Käufer nicht direkt bewusst sein. Allerdings müssen diese Kosten z.B. bei der Höhe der notwendigen Finanzierung mit berücksichtigt werden. In diesem Artikel erfahren Sie welche Nebenkosten Sie beim Kauf einer Immobilie erwarten und wie hoch diese üblicherweise sind.
Maklerprovision
Wenn die Immobilie von einem Makler angeboten wird, fällt eine Maklerprovision für die Leistungen des Maklers an. Die Höhe unterscheidet je nach Bundesland. Genauso unterschiedlich ist je nach Region die Aufteilung der Provision auf den Käufer und Verkäufer. So sollten allerdings immer mit einer Courtage zwischen 4% – 6% zuzüglich der Mehrwertsteuer rechnen. Da die Kosten für den Makler zu den Nebenkosten des Kaufes zählen können Sie dieser z.B. im Rahmen einer Abschreibung auch steuerlich geltend machen.
Notargebühren
Für die Dienstleistungen und die notarielle Berurkundung fallen bei dem Verkauf einer Immobilie ebenfalls Gebühren an. Diese orientieren sich wie auch die Provision des Maklers an der Höhe des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises. In der Regel können Sie mit etwa 1,5% des Kaufpreises kalkulieren. Wenn weitere Dienstleistungen des Notars wie z.B ein Anderkonto in Anspruch genommen werden, erhöhen sich die Kosten für den Notar auch entsprechend.
Grundbucheintrag
Der Eintrag in das Grundbuch und der vorhergehende Auflassungsvormerkung wird durch den Notar bei dem entsprechenden Grundbuchamt beantragt. Dafür werden etwa 1,5% des Kaufpreises berechnet. Wenn zusätzlich die Löschung einer Grundschuld notwendig ist, entstehen hier noch weitere Kosten.
Grunderwerbsteuer
Nach der erfolgreichen Abwicklung des Kaufprozesses wird ihnen das zuständige Finanzamt den Steuerbescheid zur Zahlung der Grunderwerbsteuer zu schicken. Die Höhe dieser Steuer wird vom jeweiligen Bundesland selbstständig festgelegt und variiert dementsprechend zwischen 3,5 – 6,5. Hier finden Sie eine Übersicht zur jeweiligen Höhe in den Bundesländern.