Die Vorfälligsentschädigung muss vom Kunden, also dem Kreditnehmer, an die Bank gezahlt werden, wenn dieser ein Darlehen vor dem Ablauf des Vertrages kündigt. Diese Zahlung wird auch dann fällig, wenn die Kündigung auf der Seite Bank erfolgt. Dies kann passieren, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, also z.B: die Tilgungsraten nicht wie vertraglich vereinbart bezahlt.
Begründet wird diese Zahlung damit, dass die Bank den Kredit über den festgelegten Zeitraum bereitstellt und dafür selbst wiederum Verpflichtungen zur Finanzierung des Kredits eingehen muss. Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen der Bank durch diesen Umstand höhere Kosten, die dann durch die Vorfälligkeitsentschädigung dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden.
Allerdings hat der Kunde bei einer Zinsfestschreibung von über zehn Jahren die Möglichkeit den Kredit nach Ablauf von zehn Jahren zu kündigen ohne, dass die Bank eine entsprechende Entschädigung verlangen darf.
Gerade im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien kann die Vorfälligkeitsentschädigung für einen Kredit ein wichtiger Punkt sein. Wenn ein Eigentümer die mit einem Kredit finanzierte Immobilie vor dem Ablauf der zehn Jahre verkaufen möchte, fallen neben der Spekulationssteuer dann auch in der Regel zusätzliche Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung an, da im Fall eines Verkaufs der bestehende Kreditvertrag gekündigt werden muss. Diese zusätzlichen Kosten sollten Verkäufer bei der Kalkulation des möglichen Verkaufserlöses berücksichtigen. Ein Immobilienmakler wird Sie diesbezüglich gerne entsprechend beraten.