Die Bescheinigung bestätigt, dass eine Eigentumswohnung baulich gegenüber anderen Räumen oder Wohnungen abgeschlossen ist, also durch Wände und Decken getrennt ist. Eine weitere Voraussetzung ist ein eigener abgeschlossener Zugang zur Eigentumswohnung. Die Ausstellung dieser Bescheinigung erfolgt in der Regel durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder auch durch bestimmte Sachverständige im Bauwesen.
Der Antrag wird in der Regel durch einen Architekten erstellt und dann im Name des Eigentümers bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Neben einer schriftlichen Erklärung enthält der Antrag als wichtigen Bestandteil den so genannten Aufteilungsplan. Dieser Plan stellt die räumlichen Gegebenheiten dar, die als Grundlage für die Entscheidung und die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung dienen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in mehrere Eigentumswohnungen und damit auch eine Grundlage für Erstellung und Beurkundung einer Teilungserklärung. Der erwähnte Aufteilungsplan wird durch die Beurkundung automatisch ein Teil der Teilungserklärung.