Im Unterschied zur Wohnfläche einer Immobilie ist die Brutto-Grundfläche wie folgt definiert.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks
Einfach gesagt ist die Bruttogrundfläche ihrer Immobilie genau die Fläche, die Sie nutzen können. Dies betrifft auch alle Etagen ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung. Dazu gehört auch die Fläche ihres Kellers und des eventuell vorhandenen Dachbodens. Wichtig ist, dass die Flächen überdeckt und allseitig umschlossen sind, also nach oben und zu den Seiten abgeschlossen sind. Daher wird die Fläche eines Balkons oder einer Terrasse nicht mit in die Bruttogrundfläche ihrer Immobilie einbezogen.
Nach der Definition der Richtlinie muss ein Dachgeschoss und ein Keller eine bestimmte Höhe aufweisen, damit er für die Bewertung als Nutzbar eingestuft werden kann. So werden Kriechkeller und Spitzböden mit weniger als 1,25m Raumhöhe als nicht nutzbar eingestuft. Diese Flächen fließen nicht mit in die Bewertung ein. Dies betrifft zum Beispiel auch ein Haus mit einem Flachdach bzw. einer flachen Dachkonstruktion, dessen Innenraum keine Nutzung zulässt
Bei einem Dachgeschoss wird bei Einfamilienhäusern zusätzlich noch unterschieden, ob sich das Dachgeschoss zum Wohnen ausbauen lässt oder ob es sich auf Grund von baulichen Gegebenheiten nur eingeschränkt nutzen lässt und somit nicht ausbaufähig ist. Diese Unterscheidung schlägt sich auch in der Bewertung der Immobilie nieder. Wenn ihre Immobilie nur teilweise mit einem Keller versehen ist bzw. der Keller nur zu einem Teil nutzbar ist, kann dieser selbstverständlich auch in des individuellen Werts ihrer Immobilie berücksichtigt werden.
Anrechnung der Grundfläche
Höhe der Decke | Anrechnung der Grundfläche |
weniger als 1,25 m | keine Anrechnung |
weniger als 2 m | volle Anrechnung |
mehr als 2 m | volle Anrechnung |