Was ist die Flurkarte?
Die Flurkarte ist die maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften, also Grundstücke, in einem bestimmten Gebiet. Diese Karte dient mit den Informationen zu Lage und Abgrenzung der Grundstücke als amtliche Kartengrundlage des Grundbuches. Das die Angaben bezüglich des Flurstückes und der Flurnummer im Grundbuch beziehen sich immer auf den entsprechenden Auszug der Flurkarte. Daher ist in der Regel beim Verkauf einer Immobilie neben dem Grundbuchauszug auch ein aktueller Auszug aus der Flurkarte notwendig. Wurde diese Karten früher von der zuständigen Behörde, dem Kataster- oder Vermessungsamt als tatsächliche Karten auf Papier geführt und aktualisiert, so werden die Karten heute ausschließlich digital als so genannte automatisierte Liegenschaftskarte gepflegt.
Neben der Darstellung der Lage und Abgrenzung des Grundstücks enthält der Flurkartenauszug die folgenden Informationen
- Bezeichnung des Flurstücks auf dem sich das Grundstück befindet
- Die Grenzen der Gemarkung bzw. Gemeinde
- Gebäude auf dem Grundstück mit Nummer und Nutzung
- Nutzungsart des Bodens
- Flurnummer des Grundstück
- Name der Gemarkung
Der Flurkartenauszug kann bei der jeweils zuständigen Behörde in der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in dessen Gebiet sich das Grundstück befindet. Dazu muss abhängig von der Behörde ein formloser Antrag meist per Brief oder Fax, oft auch per Email eingereicht werden. Die Anfertigung des Ausdrucks ist meist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden.
Wo bekomme ich den Auszug aus der Flurkarte?
Stadt | zuständige Behörde | Antrag |
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Leipzig | mehr Informationen | |
Magdeburg | mehr Informationen | zum Antrag |
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Aachen | mehr Informationen | zum Antrag |
Chemnitz | mehr Informationen | zum Antrag |
Coesfeld | mehr Informationen | |
Castrop-Rauxel | mehr Informationen | zum Antrag |
Cottbus | mehr Informationen | |
Celle | mehr Informationen | |
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