Der Einheitswert ein Wert für Immobilien und Grundstücke, der insbesondere für die Steuererhebung als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Heute wird dieser Wert allerdings nur noch für die Erhebung der Grund- und der Gewerbesteuer genutzt. Der Wert von Gebäuden und Grundstücken wird mit standardisierten Methoden erhoben, so dass diese Werte besser vergleichbar sein. Sie beziehen sich grundsätzlich einen Stichtag. Auf Grund des hohen Aufwands der bei der flächendeckenden Ermittlung der Einheitswerte notwendig ist, beziehen sich die heute noch für die Steuererhebung gültigen Werte auf den Stichtag 1.1.1964. In den neuen Bundesländern werden in der Regel die Einheitswerte vom 1.1.1935 herangezogen. Dieser zeitlich große Abstand ist der Hauptgrund dafür, das der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert einer Immobilie meist deutlich vom tatsächlichen Wert der Immobilie abweicht. In vielen Gemeinden und Städten wird dieser Umstand häufig über höhere Steuermesszahlen und Hebesätze ausgeglichen. Für die Bewertung außerhalb des steuerlichen Zusammenhangs spielt der Einheitswert keine Rolle mehr.
Einheitswert
Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024
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