Das Erbbaurecht ist ein wichtiger Begriff im deutschen Immobilienrecht. Es bezeichnet das Recht, ein Grundstück auf bestimmte Zeit zu nutzen und zu bebauen, ohne dass man es besitzt. Der Erbbauzins wird an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt und kann sich in der Regel alle 10 Jahre erhöhen. Dies ermöglicht es vielen Menschen, die sonst nicht in der Lage wären, eine eigene Immobilie zu erwerben oder zu bauen, ihr eigenes Zuhause auf einem fremden Grundstück zu errichten. Das Erbbaurecht ist also eine starke Maßnahme zur Förderung von Wohnraum und Eigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten in Deutschland.
Erbbaurecht
Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024
{ 0 comments… add one }