Die Indexmiete ist eine variable Form der Miete für Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Die Miete wird zwischen den Vertragsparteien, anders als bei einem normalen Mietvertrag, nicht dauerhaft einen Wert festgelegt, sondern die Höhe der monatlichen Mietzahlungen wird z.B an einem Preisindex gebunden.
Für die Vereinbarung einer Indexmiete müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden
- Das Preisindex muss der Verbraucherpreisindex für Deutschland sein
- Die Höhe der Miete muss jeweils für ein Jahr unverändert bleiben
- Die Höhe sowie deren Berechnung der Miete muss schriftlich bekannt gemacht werden
- andere Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind ausgeschlossen