Juristische Eigentümerschaft ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf das Eigentum an einem Grundstück oder einer Liegenschaft bezieht. Es beschreibt die formelle Eigentümerschaft eines bestimmten Rechtsinhabers und umfasst in der Regel alle damit verbundenen gesetzlichen Rechte und Pflichten.
Dies kann insbesondere bedeuten, dass eine juristische Person wie eine Gesellschaft oder ein Verein als Besitzer einer Immobilie registriert wird. Durch diese Art von Eigentumsrecht erhält der Inhaber weitreichende Befugnisse, wie zum Beispiel das Recht zur Nutzung des Grundstücks, aber auch die Verpflichtung, für dessen Erhaltung und Instandhaltung zu sorgen.
Insgesamt bietet die juristische Eigentümerschaft somit einen starken Schutz gegenüber potentiellen Eingriffen Dritter sowie klare Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem eigenen Grundbesitz. Dies macht sie zu einem wichtigen Instrument im deutschen Rechtssystem für jeden betroffenen Bürger bzw. jede beteiligte Partei.