Wenn es um die Vermittlung von Immobilien geht, dann stellt sich für alle Parteien eine wichtige Frage: Wer bezahlt den Makler? Ganz so einfach ist die Frage mittlerweile nicht mehr zu klären, denn seit einer Gesetzesänderung im Juni 2015 übernimmt jene Person die Makler-Kosten, die den Vermittler für eine konkrete Suche schriftlich beauftragt hat. Wer den Makler in welcher Situation bezahlen muss und worauf Sie beim Vertrag achten sollten, erfahren Sie hier.
Zusammengefasst – auf einen Blick:
- Provision bei der Vermietung untersteht seit dem 1. Juni 2015 dem neuen Bestellerprinzip
- Bestellerprinzip regelt, dass die Person den Makler übernehmen muss, die die Dienstleistung offiziell beauftragt hat
- Provisionsübernahmen beim Kauf bleiben vom Bestellerprinzip unberührt
- Umlegung der Provision auf die monatliche Miete ist nicht erlaubt, wird von einigen Vermietern allerdings praktiziert
- bei Zweifeln ist es möglich, sich an den Mieterverein zu wenden
- einen Makler zu umgehen ist nicht einfach, teilweise sogar strafbar
- Provisionszahlungen dürfen nicht als Druckmittel eingesetzt werden
- Makler muss bei einer Scheidung – je nach Situation – meistens von beiden Ehepartnern bezahlt werden
- Provision bei der Vermietung liegt bei bis zu zwei Monatskaltmieten, beim Kauf bei drei bis sieben Prozent, die entweder Käufer oder Verkäufer zahlt – meistens abhängig des Bundeslandes
Wer bislang den Makler bezahlen musste
Wenn ein Haus oder eine Wohnung vermittelt wird, dann kommt es im Hinblick auf die Courtage darauf an, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt.
Bis Juni 2015 galt die Regelung, dass der Mieter für die Provision des Maklers aufkommen musste, wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet wird. Handelt es sich um ein Objekt zum Verkauf, dann übernahm der Käufer die Gebühren.
Wer bezahlt den Makler jetzt?
Mit dem neuen Gesetz seit 2015, das auch als Bestellerprinzip bekannt ist, gelten neue Regeln. Nun muss die Person den Makler bezahlen, die den konkreten und schriftlichen Auftrag erteilt hat. Dies gilt allerdings nur für Mietobjekte, da der Hauskauf vom neuen Bestellerprinzip unberührt bleibt.
Haus oder Wohnung zur Miete | Haus oder Wohnung zum Verkauf | |
Der Eigentümer beauftrag den Makler | Der Eigentümer muss den Makler bezahlen. | Der Käufer oder Verkäufer zahlt die Gebühren des Maklers. |
Der Suchende beauftragt den Makler | Der Suchende muss den Makler bezahlen. | Der Käufer oder Verkäufer zahlt die Gebühren des Maklers. |
Zusammengefasst: Beim Hausverkauf ändert sich nichts. Bei der Vermietung zahlt die Person den Makler, die den Auftrag gegeben hat.
Leider versuchen Vermieter dennoch, die Kosten für die Vermietung auf die Mieter umzulegen. Dies geschieht beispielsweise durch die Umlegung der Gebühren auf die monatliche Miete, allerdings ist auch dies durch die Mietpreisbremse zeitgleich geregelt worden. Eine Sicherheit, dass Vermieter nicht versuchen, die Provision in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten zu umgehen, gibt es allerdings leider nicht. Sind Sie sich unsicher, ob eine Forderung berechtigt ist, dann wenden Sie sich im Zweifel an einen Mieterverein.
Wer bezahlt die Provision?
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten wollen, dann sind Sie dazu verpflichtet, die Provision zu übernehmen, wenn Sie selbst den Auftrag erteilt haben.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten übernehmen müssen, wenn Sie einen Makler beauftragen, eine Wohnung oder ein Haus für Sie zu finden und die Vermittlung erfolgreich durchgeführt wird.
Ein Vermieter muss nun allerdings die Maklergebühren komplett bezahlen, wenn wiederum er einen geeigneten Mieter für seine Eigentumswohnung oder sein Haus sucht. Früher war es dennoch der Mieter, der diese Kosten übernehmen musste.
Wer übernimmt Maklergebühren beim Hauskauf und Wohnungskauf?
Wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus verkaufen wollen, dann gibt es für Sie durch das neue Gesetz keine Änderung. Noch immer ist es je nach Situation der Käufer oder der Verkäufer, der den Makler bezahlen muss, wenn ein Haus gekauft wird.
Vom Bestellerprinzip ausgenommen sind daher
- Häuser zum Kauf
- Wohnungen zum Kauf
- Miet-Immobilien für Ihr Gewerbe
Bei diesen Objekten kommt es in der Regel darauf an, in welchem Bundesland Sie verkaufen. Nachfolgend die üblichen Regelungen.
Bundesland | Häufigste Maklerprovision in Prozent vom Verkaufspreis | Wer zahlt in der Regel? |
Baden-Württemberg | 7,14 Prozent | Hälfte/Hälfte |
Bayern | 7,14 Prozent | Hälfte/Hälfte |
Berlin | 7,14 Prozent | Käufer |
Brandenburg | 7,14 Prozent | Käufer |
Bremen | 5,95 Prozent | Käufer |
Hamburg | 6,25 Prozent | Käufer |
Hessen | 5,95 Prozent | Käufer |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 Prozent | 2,38 Prozent Verkäufer & 3,57 Prozent Käufer |
Niedersachsen | 4,76 – 7,14 Prozent (nach Region) | Hälfte/Hälfte oder nur Käufer |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 Prozent (teilweise niedriger) | Hälfte/Hälfte |
Rheinland-Pfalz | 7,14 Prozent (teilweise niedriger) | Hälfte/Hälfte |
Saarland | 7,14 Prozent | Hälfte/Hälfte |
Sachsen | 7,14 Prozent | Hälfte/Hälfte |
Sachsen-Anhalt | 7,14 Prozent | Hälfte/Hälfte |
Schleswig-Holstein | 7,14 Prozent | Hälfte/Hälfte |
Thüringen | 7,14 Prozent (teilweise niedriger) | Hälfte/Hälfte |
Lässt sich der Makler umgehen?
Da Eigentümer bei der Vermittlung einer Mietwohnung nun selbst den Makler bezahlen müssen, versuchen sie natürlich auch, sich diese Kosten zu sparen.
Den Makler umgehen ist jedoch nicht einfach und in vielen Fällen sogar strafbar. Wenn Sie einen Makler beauftragt haben und die Provision dennoch auf Ihren zukünftigen Mieter umlegen (beispielsweise über die monatliche Miete) – oder aber die Provision als Druckmittel einsetzen, dann sind hohe Strafen möglich.
Wer zahlt den Makler bei einer Scheidung?
Es gibt Fälle, in denen müssen oder wollen Sie Ihr Eigentum aufgrund einer Scheidung veräußern. In diesem Fall werden die Erlöse in gleichen Teilen an die beiden Ehepartner verteilt, sofern das Eigentum ebenfalls hälftig im Besitz der Partner ist.
Beauftragen Sie den Makler gemeinsam, dann übernehmen Sie auch die Kosten zusammen. Beauftragt nur ein Ehegatte (in Zustimmung des Partners) den Makler, so ist er alleine für die Gebühren des Maklers zuständig.
Wie hoch die Provisionen für Makler ausfallen
Wenn Sie sich entscheiden, eine Wohnung oder ein Haus zu mieten und den Makler für die Suche nach einem passenden Objekt selbst beauftragen, dann müssen Sie damit rechnen, dass bis zu zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer fällig werden. Zwar ist dies ein „bis“-Wert, doch aufgrund der relativ niedrigen Kalkulation lassen sich Makler in der Regel nur auf wenige Verhandlungen ein.
Anders sieht die Sache aus, wenn Sie ein Haus kaufen. In diesem Fall schwankt die Provision zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises des Hauses oder der Wohnung. Hier lassen Makler gerne mit sich reden. Ob Sie selbst oder der Eigentümer des Hauses den Makler bezahlen muss, hängt von der jeweiligen Situation ab. Dabei spielt es keine Rolle wer den Makler letztendlich beauftragt hat.
@freddy: du kannst dir das geld aber zurückholen nachdem du eingezogen bist. also wenn der makler dir wirklich provision auferlegt, kannst du ich glaub bis ein jahr nach der zahlung (weiß jetzt nicht wie verjährungsfristen sind) die gebühren zurückertatten lassen.